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ARGE Baurecht: „Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben“

Hausbesitzer, die eine ältere, schöne Immobilie um- bauen, aufstocken oder anderweitig verändern wollen, sollten sich nicht verunsichern lassen, wenn der ehemalige Architekt und Planer des Hauses dies unter Verweis auf sein Urheberrecht verhindern will. Dies rät die ARGE Baurecht, in der sich rund 3.000 Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen haben.
In der Tat gibt es derzeit in zunehmender Zahl Planer und deren Erben, die um Urheberrechte streiten, etwa am neuen Berliner Hauptbahnhof oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter Großmarkthalle. Urheberrechte an Bauentwürfen und -umsetzungen gibt es tatsächlich, so die ARGE Baurecht. Sie be- deuten eine erhebliche Einschränkung des Eigen- tümers, der nicht mehr über sein Haus nach Belieben
verfügen kann, und zwar bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, erklärt Heike Rath, Vorstands- mitglied der ARGE Baurecht. Entscheidendes Kriterium ist jedoch, dass es sich um ein einzigartiges Bauwerk handelt. Dies darf bei den oben genannten Beispielen durchaus angenommen werden, da es sich um außergewöhnliche Großbauten von internationalem Rang handelt.
Allerdings gibt es auch bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern Architekten, die ihr Urheberrecht einfordern. Aber: „Um ein solches Recht durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres Werks belegen können“, betont Rath. Dies sei aber in den meisten Fällen nicht möglich, selbst wenn der Bau noch so schön, funktional und durchdacht sei. Raths Fazit: „Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben.“

 

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